Die gesetzliche Krankenversicherung – ein kurzer Einblick
Sind Kinder nicht mehr über die Eltern versichert, weil sie die Schulausbildung abgeschlossen und eine Lehre machen oder aus anderen Gründen selbst Geld verdienen, müssen sie sich selbst versichern. Große Gedanken brauchen sich die meisten Arbeitnehmer nicht zu machen, denn sie sind pflichtversichert in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Das gilt bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.975 Euro monatlich bzw von 47.700 Euro jährlich. Verdient man mehr oder ist man freiberuflich tätig oder Beamter, kann man freiwillig beitreten.
Es ist jedoch nicht nur der Arbeitnehmer versichert, sondern auch Ehepartner und Kinder (bis zum Alter von 25 Jahren), die entweder nur ein geringes oder kein Einkommen haben.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind nahezu gleich, ein Vergleich lohnt sich aber bei den Zusatzleistungen.
Man braucht nicht zu befürchten, in einer Krankenkasse nicht aufgenommen zu werden, denn es gibt einen Aufnahmezwang, unabhängig vom Gesundheitszustand des Beantragenden.
Es gilt allerdings die sogenannte „55er Regel“, die besagt, dass Antragsteller, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, nicht mehr aufgenommen werden müssen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen je nach Kasse zur Zeit zwischen
13 und 15 Prozent des Bruttoeinkommens. Wurde die Krankenkasse im Beitragsjahr nicht in Anspruch genommen, wurde bisher keine Beitragsrückerstattung geleistet, seit einiger Zeit bieten einige Kassen jedoch geringe Beitragsrückerstattungen an.
Wenn man nun einmal krank wird, dann genügt es, die Versichertenkarte beim Arzt vorzulegen. Außer der Praxisgebühr braucht man nichts beim Arzt zu bezahlen, die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen Arzt und Krankenkasse.
Wegen der Budgetierung der ärztlichen Leistungen kann es sein, dass das Budget eines Arztes erschöpft ist und es kann passieren, dass bestimmte Medikamente nicht mehr verschrieben werden können.
Hat man sich nun für eine bestimmte Krankenkasse entschieden, bedeutet das noch lange nicht, dass man bis zu seinem Lebensende in dieser Krankenkasse bleiben muss. Eine Kündigung und ein Wechsel in eine andere Krankenkasse ist durchaus möglich und zwar zum Ende des übernächsten Monat nach Erklärtung des Austritts.
Es ist jedoch nicht nur der Arbeitnehmer versichert, sondern auch Ehepartner und Kinder (bis zum Alter von 25 Jahren), die entweder nur ein geringes oder kein Einkommen haben.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind nahezu gleich, ein Vergleich lohnt sich aber bei den Zusatzleistungen.
Man braucht nicht zu befürchten, in einer Krankenkasse nicht aufgenommen zu werden, denn es gibt einen Aufnahmezwang, unabhängig vom Gesundheitszustand des Beantragenden.
Es gilt allerdings die sogenannte „55er Regel“, die besagt, dass Antragsteller, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, nicht mehr aufgenommen werden müssen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen je nach Kasse zur Zeit zwischen
13 und 15 Prozent des Bruttoeinkommens. Wurde die Krankenkasse im Beitragsjahr nicht in Anspruch genommen, wurde bisher keine Beitragsrückerstattung geleistet, seit einiger Zeit bieten einige Kassen jedoch geringe Beitragsrückerstattungen an.
Wenn man nun einmal krank wird, dann genügt es, die Versichertenkarte beim Arzt vorzulegen. Außer der Praxisgebühr braucht man nichts beim Arzt zu bezahlen, die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen Arzt und Krankenkasse.
Wegen der Budgetierung der ärztlichen Leistungen kann es sein, dass das Budget eines Arztes erschöpft ist und es kann passieren, dass bestimmte Medikamente nicht mehr verschrieben werden können.
Hat man sich nun für eine bestimmte Krankenkasse entschieden, bedeutet das noch lange nicht, dass man bis zu seinem Lebensende in dieser Krankenkasse bleiben muss. Eine Kündigung und ein Wechsel in eine andere Krankenkasse ist durchaus möglich und zwar zum Ende des übernächsten Monat nach Erklärtung des Austritts.
plado - 25. Feb, 16:04