Samstag, 23. Februar 2008

Die private Krankenversicherung – ein kurzer Einblick

Gesetzliche Pflichtversicherung oder private Krankenversicherung, dass ist solange keine Frage, falls das Bruttoeinkommen nicht höher ist als 3.975 Euro monatlich bzw von 47.700 Euro jährlich übersteigt und man somit pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Verdient man mehr oder ist man freiberuflich tätig, kann man sich in einer privaten Krankenkasse freiwillig versichern.
Beamte, Richter und Abgeordnete sind in der Regel beihilfefähig und privat kranken-versichert. Die Beihilfesätze sind unterschiedlich gestaffelt, ein verheirateter Beamter ist zB zu 50% versichert, da er von den Krankenkosten 50% von der Beihilfe erstattet bekommt.
Hat man die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher- und privater Krankenversicherung, kann die Private für Berufstätige mit einem durchschnittlichen Einkommen schon günstiger sein als die Gesetzliche. Ein finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für kinderlose Ehepaare oder gut verdienende Singles. Daher ist bei der Entscheidung, ob man sich bei einer Privaten oder einer Gesetzlichen versichert, immer die zukünftige Lebensplanung zu berück-sichtigen. Sicher ist allerdings, dass die privaten Krankenversicherungen deutlich bessere Leistungen erbringen als die gesetzlichen Kassen.
Vorteile der privaten Krankenversicherungen sind u.a., dass die Leistungen der Privaten erheblich umfangreichen sind als die der gesetzlichen Kassen, der Versicherte kann durch Wahl des passenden Tarifs selbst über den Leistungsumfang entscheiden, nicht zu unterschätzen sind die Vorteile einer bevorzugten Behandlung in der Arztpraxis und eine bessere Krankenhausbehandlung. Außerdem gibt es je nach Tarif höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz, Absicherung der Arztkosten im Ausland und noch einiges mehr.
Ein weiteres Argument für die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung ist sicherlich auch die von einigen Krankenkassen hohe Beitragsrückerstattung, falls die Versicherung im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen wurde.
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