Die Kraftfahrzeugversicherung
Ich fragte meinen griechischen Freund, wie er seine Fahrzeuge versichert hätte. Erste ein Achselzucken, dann die beruhigende Auskunft, dass seine Fahrzeuge versichert sind, was aber keine Selbstverständlichkeit ist. Nach dem Kauf eines Fahrzeugs wird dieses beim Finanzamt angemeldet, man bezahlt die für deutsche Verhältnisse geringe Kraftfahrzeugsteuer, TÜV gibt es auch, aber dann kann man griechisch unbeschwert losfahren. Versicherung? Braucht man eigentlich, aber wenn nicht? Wieder Achselzucken.
Da bin ich froh, wenn ich es bei einer Kollision mit einem in Deutschland zugelassenen Auto zu tun habe, denn vor der Anmeldung steht immer erst der Weg zur Versicherung zur Ausstellung einer Versicherungsdoppelkarte. So kann man relativ sicher sein, dass das Auto mit deutschem Kennzeichen auch versichert ist (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, da gibt es also keine Wahlmöglichkeit, dem Fahrzeughalter bleibt aber noch die Qual der Wahl der Versicherung, die bei möglichst guter Leistung die günstigsten Versicherungsbeiträge verlangt.
Unterscheiden muß man zwischen der reinen Haftpflichtversicherung und der Fahrzeug-
versicherung, die als Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
Der Halter eines Fahrzeugs kann für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden haftbar also schadenersatzpflichtig gemacht werden. Zur Abdeckung dieser Schäden sind die
Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung gesetzlich festgelegt, es gibt eine gesetzliche Mindestdeckung. Man kann zwar zwischen unterschiedlichen Deckungssummen wählen, bei Sach- und Vermögensschäden wird aber immer wieder die „unbegrenzte Deckung“ empfohlen, bei Personenschäden liegt die Höchstsumme bei ca. 3 Millionen Euro.
Bei der Fahrzeugversicherung kann man zwischen der Teilkasko- und der Vollkasko-versicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen. Die beiden Formen unterscheiden sich nur hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges. Die Wahl zwischen Teil- und Vollkasko hängt eigentlich davon ab, wie alt das Fahrzeug ist und wie viel man bereit ist, für einen umfassenden Versicherungsschutz zu zahlen.
Wenn nun die richtige Versicherung gefunden und das Fahrzeug angemeldet ist, kann der Fahrspaß beginnen, wenn, ja wenn da nicht die hohen Spritpreise wären.
Da bin ich froh, wenn ich es bei einer Kollision mit einem in Deutschland zugelassenen Auto zu tun habe, denn vor der Anmeldung steht immer erst der Weg zur Versicherung zur Ausstellung einer Versicherungsdoppelkarte. So kann man relativ sicher sein, dass das Auto mit deutschem Kennzeichen auch versichert ist (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, da gibt es also keine Wahlmöglichkeit, dem Fahrzeughalter bleibt aber noch die Qual der Wahl der Versicherung, die bei möglichst guter Leistung die günstigsten Versicherungsbeiträge verlangt.
Unterscheiden muß man zwischen der reinen Haftpflichtversicherung und der Fahrzeug-
versicherung, die als Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.
Der Halter eines Fahrzeugs kann für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden haftbar also schadenersatzpflichtig gemacht werden. Zur Abdeckung dieser Schäden sind die
Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung gesetzlich festgelegt, es gibt eine gesetzliche Mindestdeckung. Man kann zwar zwischen unterschiedlichen Deckungssummen wählen, bei Sach- und Vermögensschäden wird aber immer wieder die „unbegrenzte Deckung“ empfohlen, bei Personenschäden liegt die Höchstsumme bei ca. 3 Millionen Euro.
Bei der Fahrzeugversicherung kann man zwischen der Teilkasko- und der Vollkasko-versicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen. Die beiden Formen unterscheiden sich nur hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges. Die Wahl zwischen Teil- und Vollkasko hängt eigentlich davon ab, wie alt das Fahrzeug ist und wie viel man bereit ist, für einen umfassenden Versicherungsschutz zu zahlen.
Wenn nun die richtige Versicherung gefunden und das Fahrzeug angemeldet ist, kann der Fahrspaß beginnen, wenn, ja wenn da nicht die hohen Spritpreise wären.
plado - 21. Feb, 16:02