Steuern sparen
Als Arbeitnehmer ärgert man sich gelegentlich über die hohen Steuerabzüge, sieht der Bruttoverdienst noch einigermaßen akzeptabel aus, schmilzt er durch Steuerabzüge und Sozialabgaben manchmal ziemlich dahin.
Um wenigstens einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen, ist beim Steuerjahres-ausgleich einiges zu berücksichtigen. Neben den üblichen abzugsfähigen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es noch die einen oder anderen Kosten, die wir zur Steuerersparnis im Steuerjahresausgleich geltend machen können.
Wer durch Praxisgebühr und Zuzahlung bei teurem Zahnersatz, Medikamentenzuzahlung oder Kurkosten schon genug gebeutelt ist, wird stöhnen, wenn er zu allem Übel auch noch eine neue Brille braucht. Man weiß es ja aus eigener Erfahrung: Ist erst mal die erste Brille angeschafft, ist alle paar Jahre eine neue Brille dran. Trotz der zusätzlichen Kosten sollte man im alten Jahr vielleicht doch noch schnell eine Brille kaufen, anstatt die Anschaffung vor sich her zu schieben, denn es könnte sein, dass man die Mehrkosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen kann. Da es aber auch eine bestimmte zumutbare Belastungs-höhe gibt, die von mehreren Faktoren abhängig ist, sollte man vorher genau ausrechnen, ob man mit der Anschaffung der Brille diese Belastungsgrenze überschreitet.
Ein weiterer Ansatzpunkt zum Steuersparen sind Handwerkerrechnungen. War der Fernseher defekt, hatte der Kühlschrank keine Kühlleistung mehr oder fiel die Waschmaschine aus, wurde bestimmt der Handwerker geholt. Eine ordnungsgemäß ausgestellte und beglichene Rechnung sollte man nicht zu den Akten legen, sondern mit im Steuerjahresausgleich berücksichtigen, da sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ abzugsfähig sein könnte.
Auch beim Kindergeld sollte man genau prüfen, ob das in der Ausbildung befindliche Kind weiterhin kindergeldfähig ist. Mit dem eigenen Einkommen muss es bei Volljährigkeit nämlich unter der Grenze von 7.680 Euro liegen. Wird diese Grenze überschritten, helfen nur noch Werbungskosten, da diese das Einkommen verringern. Und einen neuen PC hat ihr Kind doch sowieso benötigt.
Um wenigstens einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen, ist beim Steuerjahres-ausgleich einiges zu berücksichtigen. Neben den üblichen abzugsfähigen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt es noch die einen oder anderen Kosten, die wir zur Steuerersparnis im Steuerjahresausgleich geltend machen können.
Wer durch Praxisgebühr und Zuzahlung bei teurem Zahnersatz, Medikamentenzuzahlung oder Kurkosten schon genug gebeutelt ist, wird stöhnen, wenn er zu allem Übel auch noch eine neue Brille braucht. Man weiß es ja aus eigener Erfahrung: Ist erst mal die erste Brille angeschafft, ist alle paar Jahre eine neue Brille dran. Trotz der zusätzlichen Kosten sollte man im alten Jahr vielleicht doch noch schnell eine Brille kaufen, anstatt die Anschaffung vor sich her zu schieben, denn es könnte sein, dass man die Mehrkosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen kann. Da es aber auch eine bestimmte zumutbare Belastungs-höhe gibt, die von mehreren Faktoren abhängig ist, sollte man vorher genau ausrechnen, ob man mit der Anschaffung der Brille diese Belastungsgrenze überschreitet.
Ein weiterer Ansatzpunkt zum Steuersparen sind Handwerkerrechnungen. War der Fernseher defekt, hatte der Kühlschrank keine Kühlleistung mehr oder fiel die Waschmaschine aus, wurde bestimmt der Handwerker geholt. Eine ordnungsgemäß ausgestellte und beglichene Rechnung sollte man nicht zu den Akten legen, sondern mit im Steuerjahresausgleich berücksichtigen, da sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ abzugsfähig sein könnte.
Auch beim Kindergeld sollte man genau prüfen, ob das in der Ausbildung befindliche Kind weiterhin kindergeldfähig ist. Mit dem eigenen Einkommen muss es bei Volljährigkeit nämlich unter der Grenze von 7.680 Euro liegen. Wird diese Grenze überschritten, helfen nur noch Werbungskosten, da diese das Einkommen verringern. Und einen neuen PC hat ihr Kind doch sowieso benötigt.
plado - 5. Feb, 14:39